Kraftwagen Klasse D

Um einen Führerschein für Kraftwagen der Klasse D machen zu können, musst du bereits einen Führerschein der Klasse B haben.

Führerschein Klasse D (Kraftwagen)

Mit einem Führerschein der Klasse D kannst du einen Kraftwagen mit mehr als neun Sitzplätzen (inkl. Lenkersitz) lenken. Du hast die Berechtigung, Personen zu befördern, Sonderfahrzeuge zu lenken und leichte Anhänger zu ziehen.

Führerschein Klasse D1 (Kraftwagen)

Mit einem Führerschein der Klasse D1 kannst du einen Kraftwagen mit bis zu 17 Sitzplätzen (inkl. Lenkersitz) lenken. Du hast die Berechtigung, Personen zu befördern und leichte Anhänger zu ziehen.

Führerschein der Klasse D1E (Zugfahrzeug)

Mit einem Führerschein der Klasse D1E hast du die Berechtigung, ein Zugfahrzeug zu lenken. Es gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen der Klasse D1 und du darfst einen Anhänger ziehen.

Führerschein der Klasse DE (Zugfahrzeug)

Mit einem Führerschein der Klasse DE hast du die Berechtigung, ein Zugfahrzeug zu lenken. Es gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen der Klasse D und du darfst einen Anhänger ziehen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen erhältst du bei uns in der Fahrschule!

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