Sei dein eigener Chauffeur – E-Mobilität bewegt

Deine B-Führerschein-Ausbildung bringt dich voran.

Mit dem Führerschein der Klasse B hast du die Berechtigung, folgende Fahrzeuge zu lenken:

  • Personenkraftwagen und Kombis
  • Kleintransporter und Kleinbusse
  • Anhänger
  • Quads
  • Trikes (ab deinem 21.Lebensjahr)
  • Mofas und Microcars

Grundsätzlich hast du mit deinem B-Führerschein die Möglichkeit, alle Kraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3500 kg, max. neun Sitzplätzen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21 Jahren) zu lenken.

Details zum Mitführen von Anhängern siehe unten.

B-Vollausbildung

Willkommen in der Welt der Bewegung. Grundsätzlich besteht deine Ausbildung aus zwei Teilen. Der 32 Lektionen umfassenden (20 Le Grundwissen und 12 Le B-Spezialwissen) Theorieausbildung und der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung gliedert sich in:

  • 6 Le Vor- und Grundschulung zum Erlernen der Fahrzeugbedienung und der Blicktechnik für die Spurgestaltung und der Informationsgewinnung
  • „6“ Le Hauptschulung  zum Erlernen der selbständigen Anwendung der Tages-, Partner- und Straßenkunde, sowie des angepassten Verhaltens in verschiedenen Verkehrssituationen.
  • 6 Le Perfektionsschulung zur eigenständigen, gecoachten Anwendung der erworbenen Fähigkeiten im Zuge der Sonderfahrten (im Autobahn-, Überland und Stadtverkehr) und der Nachtfahrt, sowie der Prüfungsvorbereitung.

Die Anmeldung in der Fahrschule:

  • Du musst mindestens 17 ½ Jahre sein.
  • Bitte amtlichen Lichtbildausweis und Meldezettel mitbringen.

Du hast die Möglichkeit:

  • Die ärztliche Untersuchung bei uns in der Fahrschule zu absolvieren,
  • den „Erste-Hilfe-Kurs“ ebenfalls in der Fahrschule zu besuchen und
  • gratis an unseren Test- und Prüfungscomputern zu üben.

Fahrprüfungen:

  • Die Theorieprüfung legst du in der Fahrschule an unseren Prüfcomputern ab.
  • Die praktische Fahrprüfung fährst du mit deinem Lehrer des Vertrauens!

L18 – Duale Ausbildung

Bei der duale Ausbildung gelten grundsätzlich die Bestimmungen wie bei der B-Vollausbildung.

Du hast du die Möglichkeit die Hauptschulung mit privaten Übungsfahrten zu bereichern, oder diese ganz alleine mit deinem Begleiter durchführen.

Für das Einreichen und Durführen der Übungsfahrten ist zu beachten:

  • nach der Grundschulung (6. Le) wird die theoretische Einweisung für deine/n ein oder zwei Begleiter durchgeführt
  • dein/e Begleiter müssen mindestens 7 Jahre ununterbrochen und ohne gröbere Vorkommnisse im Besitz der Lenkberechtigung B sein.
  • Die Bewilligung für Übungsfahrten werden für einen Kandidaten nur einmalig ausgestellt und gilt maximal 18 Monate.
  • Im Zuge der Übungsfahrten müssen in mindestens 1000 km die Inhalte der Hauptschulung trainiert werden. Darüber müssen Aufzeichnungen in Form eines Fahrtenprotokolls geführt werden.
  • Zum Eintritt in die Perfektionsschulung  ist eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule durchzuführen.
  • Die 5 Le Perfektionsschulung dienen zur eigenständigen, gecoachten Anwendung der erworbenen Fähigkeiten im Zuge der Sonderfahrten (im Autobahn-, Überland und Stadtverkehr), sowie der Prüfungsvorbereitung.

Fahrprüfungen:

  • Die Theorieprüfung legst du in der Fahrschule an unseren Prüfcomputern ab.
  • Die praktische Fahrprüfung fährst du mit deinem Lehrer des Vertrauens oder deinem Begleiter!

L17 – Führerschein Klasse B

Die vorgezogene Lenkberechtigung für die Führerscheinklasse B ist auch mit der Motorradausbildung A1 kombinierbar. Mit dem L17 Führerschein darfst du ab deinem 17. Geburtstag in Österreich mit allen Autos der Klasse B fahren. Ab deinem 18. Geburtstag – überall. Die Kombination der umfassenden Ausbildung und dem Sammeln von viel persönlicher Praxis hat  sich zu einer wahren Erfolgsstory entwickelt.

Folgendes ist zu beachten:

  1. Anmeldung mit einem Erziehungsberechtigten in der Fahrschule. Dies ist ab 15 ½ Jahren möglich.
  2. Die gesundheitliche Untersuchung kannst du direkt in der Fahrschule machen.
  3. Du kannst sofort mit dem praxisorientierten Theoriekurs und den 12 Fahrstunden beginnen.
  4. Die theoretische Prüfung am PC absolvierst du bei uns in der Fahrschule.
  5. Nach der Einweisung deiner Begleitperson/en beginnt deine L17-Praxisausbildung mit insgesamt 3.000 Kilometern.
  6. Danach folgt die praktische Perfektionsschulung mit Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule. Mit deinem 17. Geburtstag kannst frühestens zur praktischen Fahrprüfung antreten.

Nähere Details zum Ablauf zur L17-Ausbildung kannst du  nachstehend downloaden.

Unendlich viele Möglichkeiten – mit dem richtigen Anhänger

Für alle, die mehr wollen! Du musst etwas transportieren, hast mehr Gepäck oder fährst mit einem Wohnwagen in den Urlaub? Mit dem richtigen Anhänger für deinen B-Schein ist das kein Problem!

Mit der Führerscheinklasse B bist du berechtigt, einen Anhänger mitzuführen. Das gilt für alle Kraftwagen, die nicht mehr als 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht aufweisen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten über die wir dich gerne näher beraten.

Einen kurzen Überblick bekommst du hier:

Mit dem B-Führerschein kannst du folgende Anhänger ziehen:

  • Leichter Anhänger (bis zu 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Falls der Anhänger keine Bremsanlage hat, muss das Gewicht beachtet werden.
  • Schwerer Anhänger (über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht). Hierbei darf die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtmassen max. 3500 kg betragen.

Führerscheinklasse B mit Code 96

Es können auch schwere Anhänger gezogen werden, falls die Genehmigung des Fahrzeuges nicht anderweitig festgelegt wurde (sofern die höchstzulässige Gesamtmasse beider Zulassungsbescheinigungen nicht mehr als 3.500 kg und max. 4.250 kg beträgt).

Wenn du einen schweren Anhänger mit deinem Fahrzeug ziehen willst, musst du eine theoretische (3 Lektionen) und praktische (4 Lektionen) Ausbildung erfolgreich absolvieren. Dann kannst du bei der Behörde einen neuen Führerschein mit der Code-96-Eintragung beantragen.

Führerschein E zu B

Die Voraussetzung für den Führerschein E zu B ist der Führerschein der Klasse B. Werden die genannten höchstzulässigen Grenzen überschritten, brauchst du den Führerschein E zu B. Damit kannst du Kraftwagen und Anhänger bis jeweils 3.500 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht führen.

125er Motorrad mit Klasse B (Code 111)

Mit dem Führerschein der Klasse B hast du auch die Möglichkeit, ein 125 ccm Motorrad zu lenken. Dazu muss in deinem Führerschein der Code 111 zusätzlich vermerkt werden. Für diesen Zusatz musst du nicht extra eine Prüfung ablegen. Bist du seit mindestens 5 Jahren Besitzer/Besitzerin einer durchgehenden Lenkerberechtigung ohne Einschränkungen in der Probezeit, dann hast du die Möglichkeit, den Zusatz Code 111 eintragen zu lassen. Dazu brauchst du lediglich sechs Stunden Praxisunterricht.

Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

  • Eine durchgehende Lenkerberechtigung seit mindestens 5 Jahren.
  • Die Probezeit muss abgeschlossen sein.
  • Du brauchst 6 Lektionen an praktischen Fahrübungen.
  • Die Eintragung erfolgt über die Behörde nach erfolgreichem Abschluss der Lektionen.